Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel für das Haushaltsjahr 2015 vom 19.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
 § 1
 Ergebnis- und Finanzhaushalt
 Festgesetzt werden
 1. im Ergebnishaushalt
 der Gesamtbetrag der Erträge auf 162.896 €
 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 182.760 €
 Jahresüberschuss/-fehlbetrag -19.864 €
 2. im Finanzhaushalt
 die ordentlichen Einzahlungen auf 146.593 €
 die ordentlichen Auszahlungen auf 156.754 €
 der Saldo der ordentlichen Ein- und
 Auszahlungen auf -10.161 €
 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 €
 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 €
 der Saldo der außerordentlichen Ein- und
 Auszahlungen auf 0 €
 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 21.202 €
 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
 Investitionstätigkeit -21.202 €
 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 31.363 €
 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 €
 der Saldo der Ein- und
 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 31.363 €
 § 2
 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
 § 3
 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
 Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
 § 4
 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
 Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
 § 5
 Steuersätze
 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
 a) Grundsteuer
 - Grundsteuer A 285 v.H.
 - Grundsteuer B 338 v.H.
 b) Gewerbesteuer 352 v.H.
 Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
 - für den ersten Hund 24 Euro
 - für den zweiten Hund 36 Euro
 - für jeden weiteren Hund 60 Euro
 - für den ersten gefährlichen Hund 360 Euro
 - für den zweiten gefährlichen Hund 540 Euro
 - für jeden weiteren gefährlichen Hund 900 Euro
 § 6
 Eigenkapital
 Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
 31.12.2013 953.016,12 €
 31.12.2014 932.000,- €
 31.12.2015 912.200,- €
 Katzwinkel, den 19.03.2015 
 gez. Lenartz, Ortsbürgermeister 
 Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 16.03.2015.
 54550 Daun, den 16.03.2015 
 Kreisverwaltung Vulkaneifel 
 gez. Günter Willems (DS) 
 Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2015 bis einschließlich 09.04.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
 53539 Kelberg, den 19.03.2015 
 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg 
 gez. Häfner, Bürgermeister 
 Hinweis:
 Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
 Dies gilt nicht, wenn
 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
 Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 
						