Haushaltssatzung 2009
§ 1 
Ergebnis- und Finanzhaushalt 
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt 
der Gesamtbetrag der Erträge auf 143.213 Euro 
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 142.244 Euro 
Jahresüberschuss auf 969 Euro
2. im Finanzhaushalt 
die ordentlichen Einzahlungen auf 126.949 Euro 
die ordentlichen Auszahlungen auf 130.442 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und 
Auszahlungen auf - 3.493 Euro 
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro 
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro 
der Saldo der außerordentlichen Ein- und 
Auszahlungen auf 0 Euro 
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro 
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.900 Euro 
der Saldo der Ein- und 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 9.900 Euro 
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 13.848 Euro 
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 455 Euro 
der Saldo der Ein- und 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 13.393 Euro 
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 140.797 Euro 
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 140.797 Euro 
die Veränderung des Finanzmittelbestands 
im Haushaltsjahr auf 0 Euro
§ 2 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen 
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§ 4 
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 
Steuersätze 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 
a) Grundsteuer 
- Grundsteuer A 255 v.H. 
- Grundsteuer B 290 v.H. 
b) Gewerbesteuer 330 v.H. 
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden 
- für den ersten Hund 24 Euro 
- für den zweiten Hund 36 Euro 
- für jeden weiteren Hund 60 Euro 
- für den ersten gefährlichen Hund 360 Euro 
- für den zweiten gefährlichen Hund 540 Euro 
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 900 Euro
§ 6 
Eigenkapital 
Der Stand des Eigenkapitals zum 01.01.2007 betrug 999.038,88 Euro.
Katzwinkel, den 02.06.2009 
gez. Lenatz, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 28.05.2009.
54550 Daun, den 28.05.2009 
Kreisverwaltung Daun 
gez. Günter Willems
(DS) 
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.06.2009 bis einschließlich 23.06.2009 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 02.06.2009 
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg 
gez. Häfner, Bürgermeister

 
						