Dienstleistungszentrum 54634 Bitburg,
 Ländlicher Raum (DLR) Eifel den 15.10.2014
 Abteilung Landentwicklung / Brodenheckstraße 3
 Bodenordnung Telefon: 06561/9480-0
 Vereinfachtes Telefax: 06561/9480-299
 Flurbereinigungsverfahren www.dlr-eifel.rlp.de
 Struth (Wald) 
 Az.: 51102-HA2.2.
 Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens (Waldflurbereinigung) in den Gemeinden Nerdlen, Kradenbach, Sarmersbach, Boxberg, Neichen, Beinhausen und Katzwinkel, Landkreis Vulkaneifel
 Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung
 Im November 2007 sowie im Juli und September 2012 haben Informationsveranstaltungen des DLR Eifel in Zusammenarbeit mit den Forstämtern Daun und Hillesheim zur geplanten Waldflurbereinigung Struth in Nerdlen (TGZ) und Boxberg (Gemeindehaus) stattgefunden. Die Akzeptanz zur vorgestellten Planung des vorgezogenen Waldwegebaus und der anschließenden Waldflurbereinigung war hoch.
 Es ist daher beabsichtigt, in den o.g. Struthgemeinden ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen.
 Das geplante Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Struth (Wald) umfasst fünf räumlich getrennte Teilbereiche in den teilnehmenden Ortsgemeinden Nerdlen, Sarmersbach, Kradenbach, Boxberg, Neichen Beinhausen und Katzwinkel. In all diesen Teilflächen sind vorwiegend kleine, besitzmäßig stark zersplitterte, größtenteils unvermarkte Privatwaldparzellen ohne öffentlichen Wegeanschluss im Urkataster vorhanden. Im Flurbereinigungsverfahren sollen die vorhandenen und die neu gebauten Wege in die öffentliche Hand überführt werden. Durch bedarfsgerechte Ergänzung des Wegenetzes sowie Neuparzellierung mit kompletter Neuvermessung und Abmarkung wird die Nutzung des Privatwaldes verbessert bzw. erst ermöglicht. Durch Einbeziehung der Teilgebiete in ein Bodenordnungsverfahren werden großzügige Austausche und Zusammenlegungen auch über Gemarkungsgrenzen hinweg angestrebt.
 Im Einzelnen sollen folgende Bereiche in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden:
 Bereich Nerdlen:
 Nerdlen: Flur 8 und 10 jeweils teilweise sowie die Fluren 11 und 12
 Rengen: Flur 6 und 7 jeweils teilweise
 Bereich Kradenbach
 Kradenbach: Flur 2, 3 und Flur 7 teilweise
 Bereich Boxberg / Neichen
 Boxberg: Flur 9 teilweise und Flur 10
 Neichen: Flur 1 und 2 teilweise
 Bereich Sarmersbach
 Sarmersbach: Flur 5, 7, 8 und 12 jeweils teilweise und Flur 13
 Gefell: Flur 1 teilweise
 Bereich Beinhausen
 Beinhausen: Flur 2, 5 und 6 jeweils teilweise sowie die Flure 7, 8, 9, 10
 Boxberg: Flur 3, 4 und 6 jeweils teilweise
 Katzwinkel: Flur 10
 Aus der anliegenden Karte ist das Verfahrensgebiet ersichtlich. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.
 Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten (Beteiligte) werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß §5 Abs. 1 FlurbG zu einer Aufklärungsversammlung eingeladen.
 Die Aufklärungsversammlung findet statt
 am Mittwoch, dem 5. November 2014 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus, Tannenstraße 13 in 54552 Boxberg.
 In dieser Versammlung wird das DLR Eifel zusammen mit den Forstämtern Daun und Hillesheim die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Waldflurbereinigungsverfahren, den zeitlichen Ablauf, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
 Vorab ist das voraussichtliche Verfahrensgebiet in einer Übersichtskarte dargestellt.
 Diese Übersichtskarte kann im Internet unter www.dlr-eifel.rlp.de aufgerufen werden (Abteilungen → Landentwicklung → ländliche Bodenordnung (Verfahrensübersicht) → Struth (Wald) → 5. Karten → Verfahrensabgrenzung.pdf.
 Im Auftrag 
 gez. Beate Fuchs


 
						